The web site <http://www.moderner-datenschutz.de> where the Berliner Erklärung zur ModernisierungInformationsgesellschaft formally resided seems to have gone off line. It is also available within the website of Jörg Tauss (MdB, SPD).
I consider this and other similar declarations to be inherently public documents and shamelessly reproduce it here.
Zentrale Thesen:
Das Datenschutzrecht, das sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat,
sieht sich mit der Herausbildung der globalen Wissens und Informationsgesellschaft
mit immensen Herausforderungen konfrontiert. Technische Innovationen und die
gravierende Umgestaltung der Datenverarbeitung, die europäische Harmonisierung
des Rechts und die zunehmenden Globalisierungstendenzen in allen gesellschaftlichen
Bereichen erzwingen eine umfassende Modernisierung des gesamten Datenschutzrechtes
und machen weltweite Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unverzichtbar.
Ohne eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre wird es keine verantwortbare
Informations und Wissensgesellschaft geben; auch die immensen ökonomischen
Potenziale blieben dann Makulatur. Will die Gesellschaft am Ziel eines freiheitlichdemokratischen
Gemeinwesens festhalten, dann ist eine umfassende Modernisierung und Weiterentwicklung
des Datenschutzrechtes zu einem modernen Informationsrecht unverzichtbar. Notwendig
ist eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre.
Der Verwirklichung eines modernen und zeitgemäßen Datenschutzrechtes
kommt nicht nur im Hinblick auf die Bewahrung der Grundrechte, vor allem des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, fundamentale Bedeutung zu. Eine
weitere Herausforderung an das Datenschutzrecht resultiert nämlich aus
der Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung für die Akzeptanz der
neuen Informations- und Kommunikationstechniken. Fehlendes Vertrauen in die
neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und die neuen multimedialen
Dienste hätte unabsehbare wirtschaftliche Folgen. Europäische und
deutsche Untersuchungen belegen eine zunehmende Sensibilität der Nutzerinnen
und Nutzer hinsichtlich des Umgangs mit ihren Daten. Einem wirkungsvollen Datenschutz
kommt damit, im Zusammenhang mit einem effizienten Verbraucherschutz, zunehmend
die Bedeutung eines wichtigen Qualitätsmerkmals der neuen multimedialen
Angebote und Dienste zu. Datenschutz wird sich zu einem entscheidenden Qualitätsmerkmal
der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und damit zu einem
entscheidenden Wettbewerbsvorteil gerade im eCommerce entwickeln.
Modernisierung des Datenschutzrechtes bedeutet vor allem:
Das traditionell normativ ausgerichtete Datenschutzrecht muss um technikrechtliche
und außerrechtliche Instrumente ergänzt werden. Zu nennen sind hier
vor allem die Entwicklung eines innovativen Technikgestaltungsrechtes, die Ermöglichung
und Stärkung des Selbstschutzes, die Schaffung von Transparenz (beispielsweise
durch Auditierung), die Stärkung und Förderung der Selbstverantwortung
und Stimulierung des Wettbewerbs. Hinzu kommen muss eine Stärkung der betrieblichen
Datenschutz-beauftragten und der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder. Ihr Serviceauftrag ist auszubauen und ihre Zuständigkeit sollte
um den Bereich der Akteneinsicht erweitert werden. Die Politik ist gehalten,
durch eigene Nachfrage nach sicherer und datenschutzfreundlicher Technik Qualitätsstandards
zu setzen, um somit auch den technischen Rahmen vorgeben zu können. So
sollte bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur Software verwendet
werden, die als sicher gilt und deren Quellcode offengelegt ist. Entstehen soll
so ein "neuer" Datenschutz ein Regelungsmix - der für den Aufbau
der globalen Wissens und Informationsgesellschaft geeignete Rahmenbedingung
schafft und dies sowohl mit Blick auf die Bewahrung des Grundrechtes auf informationelle
Selbstbestimmung wie auch mit Blick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland.
Zweite Stufe als Modellprojekt der eDemokratie
Begrüßt wird die Ankündigung, in einem Zwei-Stufen-Verfahren
das Datenschutzrecht umfassend zu modernisieren, da die gegenwärtige Umsetzung
der EG-Datenschutzrichtlinie, die sogenannte 1. Stufe, nicht ausreicht. Erst
mit der nun zu beginnenden 2. Stufe kann es gelingen, angemessene Rahmenbedingungen
zu entwickeln, die den Datenschutz für die Herausforderungen der Wissens-
und Informationsgesellschaft "fit machen". Begrüßt wird
vor allem, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Novellierungsentwurf für
ein neues Bundesdatenschutzgesetz und, zumindest zum Teil, eine Neukonzeption
des bereichsspezifischen Datenschutzes vorgelegt werden sollen. Dabei ist es
von großer Bedeutung, dass dieses Gesetzgebungsverfahren als Modellprojekt
zur Verwirklichung der elektronischen Demokratie genutzt werden soll, um so
nicht nur ein Höchstmaß an Transparenz des Verfahrens zu erreichen,
sondern die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Mit dieser neuen Beteiligungsform einer elektronischen Demokratie kann es gelingen,
den enormen Sachverstand in der Gesellschaft fruchtbar zu machen. Das Projekt
ist ein Experiment. Wenn es gelingt, könnte hier ein Stück neuer Gesetzgebungskultur
und damit ein Mehr an Demokratie gelingen. Was zählt, ist das Argument
und der kluge Gedanke. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich
an diesem Gestaltungsprozess für das neue Datenschutzrecht aktiv unter
der Adresse www.moderner-datenschutz.de -zu beteiligen.