The web site <http://www.moderner-datenschutz.de> where the Berliner Erklärung zur ModernisierungInformationsgesellschaft formally resided seems to have gone off line. It is also available within the website of Jörg Tauss (MdB, SPD).

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Berliner Erklärung zur Modernisierung des Informationsrechtes

Zentrale Thesen:
Das Datenschutzrecht, das sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat, sieht sich mit der Herausbildung der globalen Wissens und Informationsgesellschaft mit immensen Herausforderungen konfrontiert. Technische Innovationen und die gravierende Umgestaltung der Datenverarbeitung, die europäische Harmonisierung des Rechts und die zunehmenden Globalisierungstendenzen in allen gesellschaftlichen Bereichen erzwingen eine umfassende Modernisierung des gesamten Datenschutzrechtes und machen weltweite Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unverzichtbar. Ohne eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre wird es keine verantwortbare Informations und Wissensgesellschaft geben; auch die immensen ökonomischen Potenziale blieben dann Makulatur. Will die Gesellschaft am Ziel eines freiheitlichdemokratischen Gemeinwesens festhalten, dann ist eine umfassende Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes zu einem modernen Informationsrecht unverzichtbar. Notwendig ist eine neue Politik zum Schutz der Privatsphäre.
Der Verwirklichung eines modernen und zeitgemäßen Datenschutzrechtes kommt nicht nur im Hinblick auf die Bewahrung der Grundrechte, vor allem des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, fundamentale Bedeutung zu. Eine weitere Herausforderung an das Datenschutzrecht resultiert nämlich aus der Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung für die Akzeptanz der neuen Informations- und Kommunikationstechniken. Fehlendes Vertrauen in die neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und die neuen multimedialen Dienste hätte unabsehbare wirtschaftliche Folgen. Europäische und deutsche Untersuchungen belegen eine zunehmende Sensibilität der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich des Umgangs mit ihren Daten. Einem wirkungsvollen Datenschutz kommt damit, im Zusammenhang mit einem effizienten Verbraucherschutz, zunehmend die Bedeutung eines wichtigen Qualitätsmerkmals der neuen multimedialen Angebote und Dienste zu. Datenschutz wird sich zu einem entscheidenden Qualitätsmerkmal der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil gerade im eCommerce entwickeln.
Modernisierung des Datenschutzrechtes bedeutet vor allem:
Das traditionell normativ ausgerichtete Datenschutzrecht muss um technikrechtliche und außerrechtliche Instrumente ergänzt werden. Zu nennen sind hier vor allem die Entwicklung eines innovativen Technikgestaltungsrechtes, die Ermöglichung und Stärkung des Selbstschutzes, die Schaffung von Transparenz (beispielsweise durch Auditierung), die Stärkung und Förderung der Selbstverantwortung und Stimulierung des Wettbewerbs. Hinzu kommen muss eine Stärkung der betrieblichen Datenschutz-beauftragten und der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Ihr Serviceauftrag ist auszubauen und ihre Zuständigkeit sollte um den Bereich der Akteneinsicht erweitert werden. Die Politik ist gehalten, durch eigene Nachfrage nach sicherer und datenschutzfreundlicher Technik Qualitätsstandards zu setzen, um somit auch den technischen Rahmen vorgeben zu können. So sollte bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur Software verwendet werden, die als sicher gilt und deren Quellcode offengelegt ist. Entstehen soll so ein "neuer" Datenschutz ein Regelungsmix - der für den Aufbau der globalen Wissens und Informationsgesellschaft geeignete Rahmenbedingung schafft und dies sowohl mit Blick auf die Bewahrung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung wie auch mit Blick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Zweite Stufe als Modellprojekt der eDemokratie
Begrüßt wird die Ankündigung, in einem Zwei-Stufen-Verfahren das Datenschutzrecht umfassend zu modernisieren, da die gegenwärtige Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie, die sogenannte 1. Stufe, nicht ausreicht. Erst mit der nun zu beginnenden 2. Stufe kann es gelingen, angemessene Rahmenbedingungen zu entwickeln, die den Datenschutz für die Herausforderungen der Wissens- und Informationsgesellschaft "fit machen". Begrüßt wird vor allem, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Novellierungsentwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz und, zumindest zum Teil, eine Neukonzeption des bereichsspezifischen Datenschutzes vorgelegt werden sollen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass dieses Gesetzgebungsverfahren als Modellprojekt zur Verwirklichung der elektronischen Demokratie genutzt werden soll, um so nicht nur ein Höchstmaß an Transparenz des Verfahrens zu erreichen, sondern die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Mit dieser neuen Beteiligungsform einer elektronischen Demokratie kann es gelingen, den enormen Sachverstand in der Gesellschaft fruchtbar zu machen. Das Projekt ist ein Experiment. Wenn es gelingt, könnte hier ein Stück neuer Gesetzgebungskultur und damit ein Mehr an Demokratie gelingen. Was zählt, ist das Argument und der kluge Gedanke. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an diesem Gestaltungsprozess für das neue Datenschutzrecht aktiv unter der Adresse www.moderner-datenschutz.de -zu beteiligen.